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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,21918)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.07.2021 - VerfGH 60/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,21918)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Juli 2021 - VerfGH 60/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,21918)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 22.09.2020 - VerfGH 46/20

    Ablehnungsgesuch gegen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).

    In einem solchen Fall darf die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ebenfalls unter Mitwirkung der abgelehnten Richterin getroffen werden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Soweit der Beschwerdeführer unter Hinweis auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08, BVerfGK 16, 406) beanstandet, dass sein Verfahren nicht bis zur Entscheidung in einem anderen Verfahren (Musterverfahren) ruhend gestellt worden sei, legt er nicht ausreichend dar, dass er gemäß dem in § 54 Satz 1 VerfGHG enthaltenen Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde alle ihm nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um dieses Ziel schon vor den Instanzgerichten zu verfolgen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Dauner-Lieb darf hier an der Entscheidung über die Frage ihres Mitwirkungsausschlusses selbst mitwirken, weil der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Umstand von vornherein ungeeignet ist, einen Mitwirkungsausschluss nach § 14 VerfGHG zu begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12, BVerfGE 133, 163 = juris, Rn. 12, und vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris, Rn. 8).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Es muss sich hierbei regelmäßig um eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder im Ausgangsverfahren handeln (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - VerfGH 44/19.VB-3, NVwZ 2020, 232 = juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 19/84, BVerfGE 72, 278 = juris, Rn. 26 f.; Heusch, in: Heusch/Schönenbroicher, LV NRW, 2. Aufl. 2020, Art. 75 Rn. 124).
  • BVerfG, 03.06.2019 - 2 BvR 910/19

    Zur Reichweite des Mitwirkungsausschlusses beziehungsweise des Ablehnungsgrundes

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs Prof. Dr. Dauner-Lieb darf hier an der Entscheidung über die Frage ihres Mitwirkungsausschlusses selbst mitwirken, weil der vom Beschwerdeführer vorgebrachte Umstand von vornherein ungeeignet ist, einen Mitwirkungsausschluss nach § 14 VerfGHG zu begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 2013 - 1 BvR 2635/12, BVerfGE 133, 163 = juris, Rn. 12, und vom 3. Juni 2019 - 2 BvR 910/19, juris, Rn. 8).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2019 - VerfGH 44/19

    Ablehnungsgesuch im Individualverfassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Es muss sich hierbei regelmäßig um eine Tätigkeit in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder im Ausgangsverfahren handeln (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. Dezember 2019 - VerfGH 44/19.VB-3, NVwZ 2020, 232 = juris, Rn. 6; BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1986 - 2 BvL 19/84, BVerfGE 72, 278 = juris, Rn. 26 f.; Heusch, in: Heusch/Schönenbroicher, LV NRW, 2. Aufl. 2020, Art. 75 Rn. 124).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.05.2021 - VerfGH 22/21

    Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Sie genügt insbesondere deshalb nicht den sich aus § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG ergebenden Begründungsanforderungen, weil sich der Beschwerdeführer nicht hinreichend mit den Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts auseinandersetzt, weshalb seine beabsichtigte Rechtsverfolgung mutwillig gemäß § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ZPO sei und weshalb seine dagegen erhobene Anhörungsrüge unbegründet sei (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 18. Mai 2021 - VerfGH 22/21.VB-1, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 04.07.2018 - 1 BvR 956/18

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 60/21
    Es wäre offensichtlich unzulässig, weil die vorgebrachten Umstände, soweit sie überhaupt nachvollziehbar sind, weitgehend spekulativer Art sind und schon deshalb gänzlich ungeeignet wären, die Besorgnis der Befangenheit zur begründen (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 22. September 2020 - VerfGH 46/20.VB-3, juris, Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 1 BvR 956/18, juris, Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - VerfGH 64/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Den Richter Scharpenberg hat der Beschwerdeführer zwar im Parallelverfahren VerfGH 60/21.VB-3 im Zusammenhang mit seiner Anregung, einen Mitwirkungsausschluss nach § 14 VerfGHG zu prüfen, benannt.
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